Berliner Wohnungsfrage: Schwache Mittel gegen einen Skandal

Zu den grundlegenden Vorurteilen des bürgerlichen Alltagslebens gehört, daß zur Führung irgendwelcher Geschäfte oder Angelegenheiten besonders begabte Personen nötig wären, möglichst solche, die das Führen schon in ihrer Kindheit als selbstverständliche Aufgabe vermittelt bekamen. Und damit dieses Vorurteil nicht allzu sehr erschüttert werden kann, bleiben Eliten gern unter sich. Aber leider nicht nur sie: Auch die Beherrschten halten sich oft an alte Sprichwörter – „Schuster, bleib‘ bei deinen Leisten.“ – und halten sich von der „großen Politik“ fern.

Insofern kann es durchaus aufklärerisch sein, einmal die Mechanismen der politischen Verwaltung des status quo auszuprobieren. Vor einigen Tagen haben sich einige Leute an den Fraktionsvorsitzenden der Berliner SPD Im Abgeordnetenhaus, Herrn Raed Saleh gewandt, auch ich. In dem sehr höflichen Text (als Bild hier, als text hier) heißt es:

Über den Platz des Wohnungsneubaufonds im Haushalt, vor allem aber über die Verwendung der dort einzustellenden Mittel gab es in diesem Herbst öffentliche Diskussionen. Doch schon zuvor hatte sich in verschiedenen stadtpolitischen Debatten gezeigt, dass vom hochpreisigen Neubau keine Entlastung für die Wohnungssituation einkommensschwacher Haushalte erwartet werden kann. Im Innenstadtbereich entwickelt sich eine soziale Notlage, die mit den bisherigen Instrumenten nicht gemildert werden kann. Eine Förderung von Bauherren nach altem Muster, die im Gegenzug für Subventionen eine zeitlich befristete Belegungsbindung ergibt, ist nach unseren Erfahrungen in keiner Weise akzeptabel. Und auch Neubau durch die städtischen Gesellschaften wird nur dann zu sozialen Ergebnissen führen, wenn entsprechende Ziele formuliert und durchgesetzt werden. Schließlich kann keine Wohnungspolitik nachhaltig soziale Ziele erreichen, wenn nicht der Erhalt und Ausbau erschwinglichen Wohnraums im Bestand gefördert wird.

Daher schlagen wir folgende Veränderung am Haushaltsplan vor (bisher: Entwurf EPL 29/Kapitel 2990/89117): die Änderung des Titels, einen Erläuterungsvermerk und einen Auflagenbeschluß:

Titel: Wohnraumförderung (in Mio. €)

Ansatz 2014 2015
5 40
Null 264 (Verpflichtungsermächtigung für 2016)

Erläuterungsvermerk (Zusatz neu): Folgende Veranschlagungen sind ausschließlich der Wohnraumbestandsförderung vorbehalten (qualifizierter Sperrvermerk): 2014 5 Mio. €, 2015 30 Mio. €; VE zulasten 2016 200 Mio. €. Unter vorgenannter Zweckbindung ist zu verstehen: Vorlaufkosten bewohnergetragener Modellprojekte, Modellprojekte des generationenübergreifenden Wohnens, barrierefreies und behindertengerechtes Wohnen, Ankauf von Mietwohngebäuden durch die städtischen Wohnungsunternehmen oder bewohnergetragene Genossenschaften mit dem Ziel einer Sicherung preiswerten Mietwohnbestandes (für am Wohnungsmarkt benachteiligte Haushalte), Ankauf von Belegungsbindungen. Ergänzend sollen die Investitionen von der IBB gefördert werden. Die Investitionen des Haushaltes sowie der IBB sind im Bürgschaftsrahmen des Haushaltes abzusichern.
Auflagenbeschluß zur Ausführung des Titels 2990.98117: Der Senat wird beauftragt, dem Abgeordnetenhaus jährlich im 2. Quartal, erstmals im Jahr 2014, einen Bericht zur Wohnraumförderung vorzulegen. Der Bericht soll die Situation einkommensschwacher Haushalte auf dem Berliner Wohnungsmarkt darstellen. Es ist insbesondere auf Haushalte abzuheben, die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, SGB XII sowie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Der Bericht soll die Mittelverwendung des Titels 2990.98117 und deren Planung unter besonderer Berücksichtigung von Modellprojekten der Wohnraumförderung darstellen.

Den Hintergrund dieser Intervention bilden die Diskussionen zur Berliner Wohnungspolitik, auf die ich auf diesem Blog vor einigen Wochen hingewiesen habe. Tatsächlich wissen wir inzwischen schon etwas mehr: Aus der Berichterstattung des Senates an die Berliner Parlamentarier geht hervor,daß selbst die äußerst vorsichtigen Haushälter ab 2016 einen Überschuß aus dem Rückfluß der Mittel aus dem alten sozialen Wohnungsbau erwarten. Tatsächlich ist dieses vorsichtige Ergebnis aber nur einer Annahme geschuldet: Daß pro Jahr nur etwas über 100 Millionen Euro eingenommen werden. Tatsächlich wurden in den letzten Jahren weit höhere Rückflüsse verbucht – wie an der Grafik auf Seite 2 zu sehen und aus dem detaillierten Bericht für die Jahre ab 2008 zu ersehen ist. Wohl laufen bestimmte Sonderregelungen zum Jahresende aus – aber lange vor Einführungen dieser Regelungen 2011 lagen die Rückflüsse weit über dem Niveau, das nun die Grundlage der Planung bilden soll.

Oder genauer: Nicht der Planung, sondern der Legitimation einer bestimmten Politik. Denn es wäre schwerlich kleidsam für einen Senat, der gerne mit der Förderung eines „neuen sozialen Wohnungsbaus“ prunken will, wenn die tatsächlich Nutzung des Wohnungraumförderung als „cash cow“ für andere Vorhaben (Flughafen?) öffentlich diskutiert würde. Die Berliner Wohnungspolitik ist ein Skandal – die die weitgehend fehlende öffentliche Diskussion ein zweiter.

Verglichen mit diesen Fakten mag die Sprache des gemeinsamen Briefes an Herrn Saleh allzu höflich erscheinen. Nun ja, verglichen mit manchen Flugblatt-Texten mag das gelten. Tatsächlich ist der formulierte Vorschlag so scharf, daß keine Oppositionsparteien auf eine vergleichbare Idee gekommen ist: ein qualifizierter Sperrvermerk – das Geld darf für nichts anderes ausgegeben werden! – und ein Auflagenbeschluß,der nicht nur die Mittelverwendung kontrolliert, sondern auch die Datenlage zur Situation einkommensschwacher Haushalte auf dem Berliner Wohnungsmarkt verbessern würde. Eigentlich alles nur parlamentarisches, zutiefst reformistisches Handwerk, nur machen es die Parlamentarier leider nicht.

Brecht schrieb vor langer Zeit eine kleine Notiz:“Man muß das Unrecht auch mit schwachen Mitteln bekämpfen.“
Darin heißt es:

Wir sahen …, daß das Unrecht nicht nur in der endgültigsten, seine Ursachen mit einbeziehenden Weise, sondern auch in der allgemeinsten Weise, das heißt mit allen Mitteln, das heißt auch den schwächsten, bekämpft werden muß. Schlimmer als die Illusion, ohne die Bekämpfung der Ursachen des unnötigen Elends, könnten seine Folgen entfernt werden, ist nämlich die Illusion, diese Ursachen könnten bekämpft werden ohne die Folgen und getrennt von ihnen und unter Verzicht auf die schwächsten und allerschwächsten Mittel. Ich habe viele beobachtet, die durch ihre Kenntnis der schlimmen Ursachen geradezu verhindert wurden, die schlimmen Folgen zu bekämpfen.

PS, für die sozialliberalen Regierungs“sozialisten“ in einer bestimmten deutschen Partei: Bitte im vorstehenden Zitat nicht das Wort „bekämpfen“ überlesen.
PPS: Ein Antwort auf unseren Brief steht noch aus.

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