Was geht? Die Berliner öffentlichen Wohnungsunternehmen und die Neubaufrage

Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, LINKEN und Grünen den Mietendeckel beschlossen, am 23. Februar ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Verfassungsklagen von Seiten der Immobilienlobby und ihrer Freunde – CDU und FDP – sind schon in Vorbereitung. Juristisch wird es um die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land gehen. Verteidigung und Angriff auf das Gesetz konzentrieren sich auf diesen Punkt. In der politischen Debatte steht im Zentrum, ob der Zeitgewinn für eine „zügige Ausweitung des Wohnungsangebotes“ zu tragbaren Mieten genutzt wird. Viel wird dabei von den sechs Landeswohnungsunternehmen (LWU) erwartet. Erwartungen sind aber das eine – eine materialistische Analyse der Situation ist etwas anderes. Ausgehend von einer Übersicht der wirtschaftlichen Entwicklung 2000-2018 der LWU und der Struktur ihrer Erträge und Aufwendungen 2006-2018 sind Schlussfolgerungen für die Berliner Wohnungspolitik zu ziehen: Ohne ein echtes öffentliches Wohnungsbauprogramm mit Landesmitteln, eine Entwicklung von entsprechenden Planungs- und Baukapazitäten ist eine soziale Umgestaltung des Berliner Wohnungsmarktes nicht zu haben. Eine solche Veränderung wird nur durch eine demokratische Veränderung der Kräfteverhältnisse, nicht durch Lobbypolitik oder medienwirksame Symbolpolitik umgesetzt werden.

Die Analyse zum Download (pdf, 135kb).

Anmerkung zu den Bestandsdaten
Aufgrund der formalen Abgrenzung des Berichtskreises der Berliner Beteiligungsberichte sank in den 1990er Jahren ihr Informationsgehalt für den Wohnungsmarkt mit (fast) jeder Übernahme einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft durch eine andere. Denn die Wohnungsbestände der „mittelbaren“ Beteiligungen wurden nach der Übernahme nicht mehr aufgeführt: so verschwanden die Bestände der WBG Pankow und der WBG Weißensee nach der Übernahme durch die gesobau, die Bestände der KÖWOGE nach der Übernahme durch die degewo aus den Beteiligungsberichten. Allein die SuL wählte einen transparenten Weg und verbuchte die Bestände der WBG Treptow zunächst in die verwalteten Wohnungen. Bestandsveränderungen in den mittelbaren Beteiligungen können nicht nachvollzogen werden. Zuweilen tauchten die „verschwundenen“ Bestände – oder ihre Reste – erst Jahre später nach der vollständigen Fusion bei der Muttergesellschaft im Beteiligungsbericht wieder auf. (Der letzte derartige Fall war die Übernahme der WBG Marzahn durch die degewo, das hatte ich in der oben angeführten Zusammenstellung vor einem Jahr übersehen und die entsprechende Korrektur unterlassen.)
Downloadlink für die Zusammenfassung der Bestandsdaten:
https://planwirtschaft.works/wp-content/uploads/2021/05/210515_Bestand_LWU_1990_2019.ods

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